Aktuell 1: Der NEM
Im Nachweis der energietechnischen Massnahmen (kurz: NEM) gilt es die gesetzlich minimale Dämmung der Gebäudehülle zu eruieren. Es gibt zwei Wege dies zu tun:
Im strengeren Einzelbauteilnachweis werden die einzelnen U-Werte der behandelten Gebäudehülle auf einem Maximalwert begrenzt. Diese Grenzwerte ändern sich je nach Bauvorhaben (Umbauteile, bzw. Nachisolierungen oder Neubauteile) sowie nach Ausrichtung (gegen Aussenklima, bzw. gegen unbeheizt oder Erdreich).
Wärmebrücken sind gesondert auszuweisen, mittels WB-Katalog.
Im flexibleren Systemnachweis (nach Norm SIA 380/1) wird der jährliche Energiebedarf der Gebäude Hülle berechnet, bezogen auf die Energiebezugs- fläche. Der zu unterbietende Grenzwert richtet
sich nach Gebäude-Eigenschaften wie Kategorie, bzw. Nutzung, Ausrichtung, Verhältniszahlen, etc.
Eine lückenlose Gebäudehülle ist dabei Voraussetzung.
Wärmebrücken werden in den Berechnungen miteinbezogen.
Bei Neubauten gilt es den Systemnachweis zu bevorzugen. Ferner sind die Berechnungen mittels einer zertifizierte Software zu erstellen, zb. mit unserem Win-HT von der AAA EDV-Beratungs AG.